Bei energieeinsparenden Maßnahmen kommt den Außenwänden eine besondere Bedeutung zu. Sie bilden den größten Teil der Begrenzungsfläche der Gebäudehülle und damit den größten Teil der Wärmeaustauschfläche.
Bei Altbauten mit einer
24cm dicken Ziegelwand, U-Wert ca. 2,0 W/m²K, kann mit einer
zusätzlichen Wärmedämmschicht aus WDVS von 16 cm der geforderte U-Wert von 0,24
W/m²K nach dem Gebäudeenergiegesetz erreicht werden (s. GEG 2021).
Energieeinsparmaßnahmen sind deshalb wirtschaftlich und ökologisch effizient. Die geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten für Wände lassen sich nur mit einer zusätzlichen Wärmedämmung erzielen.
Durch verschiedene Analyseverfahren, z.B. Thermografie und Blower-Door, können Wärmeverluste im Bereich der Gebäudehülle dargestellt werden.
Zur Beseitigung von Schäden bieten sich unterschiedliche Verfahren an: mechanisches Verfahren und Injektionsverfahren
Seitlich eindringende Feuchtigkeit von außen in die Kellerwände kann durch Kapillarwirkung in den Bereich des Erdgeschosses aufsteigen.
Wärmeverluste sind auch über die Kellerwände
gegeben. Werden Kellerräume als Wirtschafts- und Aufenthaltsräume genutzt, reduzieren wärmedämmende Maßnahmen Energieverluste.
Aus bauphysikalischen
Gründen ist die Außendämmung vorzuziehen. Nur
feuchtebeständige Wärmedämmstoffe sind geeignet.
Eine
Isolierung an der Außenwand verhindert das Eindringen der Feuchtigkeit.
Nach Abschluss der erforderlichen Sanierungsarbeiten können die wärmedämmenden Maßnahmen durchgeführt werden. Es besteht die Möglichkeit außen oder innen zu dämmen.
Bei Außendämmungen entstehen weniger Wärmebrücken und bauphysikalische Probleme, sie sollte deshalb vorgezogen werden. Die Wärmedämmung kann aus verschiedenen Baukonstruktionen und Baustoffen bestehen, z. B. aus: